| 1. |
.Maßgebliche
Bedingungen |
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. |
Die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge, die mit der Firma SBB interactive
(nachfolgend SBB genannt) abgeschlossen werden.
Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages,
Nebenabreden oder Zusicherungen durch
Beauftragte der SBB, sind schriftlich zu vereinbaren.
SBB ist berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft zu ändern. |
| 2. |
Bestellungen und Antragsannahme |
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Mit der Auftragserteilung
an SBB, gleichgültig in
welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer
der
gesamten Laufzeit des Vertrages an. Weist die
Auftragsbestätigung Abweichungen zu den Angaben
des Kunden auf, so ist dieser verpflichtet, innerhalb
von 7 Werktagen ab Bestellung diese Angaben zu
berichtigen, ansonsten wird der Vertrag mit den in
der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen
wirksam. Für die Inhalte grammatischer und
orthografischer Fehler übernimmt SBB keine
Haftung. Die Vertragspartner sind sich einig, dass
keine politisch extremen und religiösen Inhalte
vorhanden sein dürfen. Der Kunde ist für die
Abklärung des Copyrights und der erlaubten Nutzung
für Material (z. B. Foto`s), welches er der SBB
übergibt, selbst verantwortlich. |
| 3. |
Texte und Inhalte |
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3.1 |
Konzeption/Konzept |
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Ein Angebot für
ein Design-Produkt basiert auf den
zur Verfügung gestellten Projektinformationen.
Es
enthält grafische Entwürfe für 2 Vorschläge,
eine
grafische Darstellung der Informationsstruktur bzw.
Navigationsstruktur sowie eine Auflistung der
geplanten Arbeiten mit Angabe des Umfangs. Im
grafischen Entwurf werden Layout, Bildstil und
Navigationssystem präsentiert. |
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3.2 |
Anforderungen |
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Eine Seite darf maximal
765 Zeichen exklusive einer Überschrift oder
9 Bilder beinhalten. Das heißt: kein
Text und 9 Bilder, 255 Zeichen und 6 Bilder, 510
Zeichen und 3 Bilder oder 765 Zeichen und keine
Bilder je Seite. Die Text- und Bilddateien müssen
digitalisiert geliefert werden. Alle Bilder, müssen
in
jpeg-Format mit 500 X 500 Pixel Auflösung in
maximal 72 dpi übertragen werden. Andere Formate
werden nach Bearbeitungszeit mit dem Stundensatz
der SBB interacive GbR berechnet. Jedes einzelne
Bild lässt sich auf den Internetseiten vergrößern.
Wenn nach Auftragserteilung die Text- und
Bilddateien nicht in einem Zeitraum von 4 Wochen
geliefert werden, wird die Präsenz dem Kunden
bereitgestellt bzw. geliefert und der vereinbarte
Paketpreis wird fällig. |
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3.3 |
Speicherplatz und Domainnamen |
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Die Einrichtung
eines Speicherplatzes sowie die
Registrierung des Domainnamen sind nicht
Bestandteil des Webdesign-Projektes. Sie werden
vertraglich gesondert vereinbart. |
| 4. |
Programmierstandard und Kompatibilität |
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Webseiten werden im
HTMLStandard (Die offizielle
Spezifikation des W3-Konsortiums.iso-8859-1)
programmiert. Anpassungen für andere Web-
Browser, Plattformen und Betriebssysteme
müssen ausdrücklich vereinbart werden. |
| 5. |
Projektbeginn |
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Webseitenerstellung
und Programmierarbeiten
beginnen, sobald das Konzept bestätigt wurde und
alle Texte, Bilder, u.s.w. gemäß dem vereinbarten
Datenanforderungsprofil der Firma SBB zur
Verfügung stehen. Falls nachträglich Änderungen
im
Konzept oder Ergänzungen des Kunden ausgeführt
werden sollen, können diese abhängig vom Aufwand
zusätzlich berechnet werden. |
| 6. |
Testphase |
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Vor dem Onlinegang
planen wir eine 3tägige Offline
Testphase ein. Diese dient dazu, dass der Kunde alle
Seiten ansieht, beurteilt und die Seiten zur
Veröffentlichung freigibt. Alle ausführenden
Schlusskorrekturen werden vom Kunden gesammelt
und uns kumuliert übergeben. Nur diese Korrekturen
sind kostenlos. |
| 7. |
Änderungen |
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Änderungen sind
grundsätzlich kostenpflichtig, es sei
denn, eine andere vertragliche Regelung wurde/wird
getroffen. |
| 8. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
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Die in unseren Angeboten,
Auftragsbestätigungen
und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und
anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland. Die
vereinbarten monatlichen Entgelte sind im Voraus zu
zahlen und sind mit Zugang der ersten Rechnung
fällig. Der Auftragsteller erklärt sich damit
einverstanden, dass die Publikation erst nach dem
ersten Zahlungseingang erfolgt. In unseren Preisen
sind Datenbankanbindungen, cgi.-Programme, etc.
nur enthalten, wenn es ausdrücklich formuliert
wurde. Die Beschaffung und Bezahlung dieser
Programme erfolgt immer nach Absprache mit dem
Kunden. SBB übernimmt keine Verantwortung für
Programme, Datenbankanbindungen und andere
Arbeiten, die nicht von uns ausgeführt oder bei
einem Lieferanten unserer Wahl bestellt wurden.
Entgelte die nicht im Voraus entrichtet werden,
müssen bis zehn Tage nach Zustellung der Rechnung
entrichtet werden.
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| 9. |
Lieferung und Leistungsbedingungen |
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9.1 |
Monatspräsenz |
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Die Internetseiten
der Kunden sind angemietet und
bleiben im Besitz der SBB. Der Rechnungsbetrag
hierfür ist monatlich fällig. Dabei handelt
es sich um
eine Einrichtungsgebühr, bzw. Monatsmiete, für
den
abgeschlossenen Vertrag. Der Vertrag läuft über
die
Dauer von 24 Monaten und verlängert sich
automatisch um 12 Monate, wenn nicht spätestens
ein Quartal vor dem jeweiligen Ablauf des
Vertragsjahres der SBB interactive eine schriftliche
Kündigung zugegangen ist. Bei einem Rückstand
von
zwei Monatsmieten ist die SBB berechtigt, die
Präsenz offline zu stellen. Dies setzt den
abgeschlossenen Vertrag jedoch nicht außer Kraft. |
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9.2 |
Einmalpräsenz |
| |
|
Hierbei handelt es
sich um eine beantragte
Webpräsenz, die wie folgt abgerechnet wird:
Nach Auftragsbestätigung zahlt der Kunde an die
SBB 30% des Rechnungsbetrages, nach
Fertigstellung 40% und nach Übergabe an den
Kunden 30%. Die Rechte an der beantragten
Webpräsenz bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
bei der SBB. Das von der SBB produzierte
Anfahrtsplanprogramm darf nicht vervielfältigt
oder nachgeahmt werden. Eine solche Verwertung ist
ohne Zustimmung der SBB unzulässig. |
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9.3 |
Internetshops |
| |
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Für die Shops
ist eine einmalige Einrichtungsgebühr
und weiterhin eine Jahresmiete zu zahlen. Es besteht
die Möglichkeit, die Jahresmiete auch in monatlichen
Raten zu entrichten. Der Shop ist von dem Kunden
eigenständig zu betreiben. Unsere Leistung umfasst
die Einrichtung, das Hosting und den Support. Für
den Shop ist eine unbegrenzte Artikelanzahl bis
maximal 20 MB Speicherplatz möglich. Sollte die
Speicherkapazität überschriSBBen werden,
wird
nach Speicherplatzgröße abgerechnet. |
| |
9.4 |
Bannerwerbung |
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Für das Entwerfen
eines Banners ist ein
Einmalbetrag, für die Schaltung der Bannerwerbung
eine monatliche Gebühr zu entrichten. Die
Bannerwerbung muss mindestens einen Monat
inseriert und für jede Plattform extra gebucht
werden. |
| 10. |
Verantwortlichkeit |
| |
|
SBB ist nur für
eigene Inhalte, die zur Nutzung
bereitgestellt werden, verantwortlich. Für fremde
Inhalte, die zur Nutzung bereitgestellt werden ist die
SBB nicht verantwortlich. SBB ist für fremde Inhalte,
zu denen lediglich Zugang vermittelt wird, nicht
verantwortlich. Bei Webhosting ist der Kunde für
den
Inhalt der Seiten sowie der eigenen Anwendungen
verantwortlich. Sofern daraus Schäden resultieren
behält sich die SBB eventuelle Regressansprüche
vor. Die SBB garantiert eine Verfügbarkeit ihrer
Dienste. Jedoch berechtigen Ausfälle auf Grund
von
notwendigen, zweckmäßigen Wartungsarbeiten
und
höherer Gewalt den Vertragspartner nicht zu
Regressforderungen.Für Störungen innerhalb
des
Netzes werden keine Haftungen übernommen. Bei
Ausfällen, die durch Provider verursacht werden,
übernimmt SBB auch dann keine Haftung, wenn SBB
den Provider vermittelt hat. Soweit die SBB nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt,
sind
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Grund, auf den Betrag des Auftrages beschränkt.
Alle ausgelieferten Produkte unterliegen den
jeweiligen Lizenzbedingungen. |
| 11. |
Datensicherung |
| |
|
Für das
erfolgreiche Sichern sämtlicher Daten kann
keine Haftung übernommen werden. Soweit Daten
an SBB -gleich in welcher Form- übermittelt
werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien her,
damit bei einem eventuellen Datenverlust
diese Daten rekonstruiert werden können. Dem
Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg die Gefahr besteht, übermittelte
Daten abzufangen. Eine absolute Vertraulichkeit der
übermittelten Daten ist daher nicht gewährleistet.
Besondere Sicherheitsmaßnahmen müssen schriftlich
vereinbart sein. |
| 12. |
Copyrightvermerk |
| |
|
Ohne andere Abmachungen
wird die SBB auf der
Kundenhomepage als Beratungsfirma bzw. als
Urheber des Layouts erwähnt und erhält einen
Hyperlink auf die SBB-Seiten. Wir behalten uns das
Recht vor, das Copyright selbstständig zu löschen.
Hyperlinks bleiben als Verbindung zur SBB bestehen
und dürfen vom Kunden nicht gelöscht werden. |
| 13. |
Leistungsverzögerungen |
| |
|
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen
aufgrund
höherer Gewalt und von Ereignissen, die der Firma
SBB die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat SBB, auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu
vertreten. Diese Fristen werden dann jeweils um die
Zeit der Verzögerung verlängert. |
| 14. |
Datenschutz |
| |
|
Ihre Daten werden unter
Beachtung der
Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher
Bestimmungen elektronisch und / oder manuell
durch die SBB gespeichert. Sollte es zur
Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher
Bestimmungen notwendig sein, so geben wir Ihre
Daten auch an Dritte, unter Beachtung der
entsprechenden Datenschutz-Bestimmungen, weiter.
Eine Weitergabe der Daten an unsere Tochter
Gesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen,
Handelsvertreter und Handelsagenturen sowie an
unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie
Bankinstitute behalten wir uns
ausdrücklich vor. |
| 15. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| |
|
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB,
so |
| |
1. |
ist der
Erfüllungsort für alle wechselseitigen
Ansprüche aus dem Vertrag seiner Durchführung
und
Abwicklung der Geschäftssitz der SBB. |
| |
2. |
gilt für
sämtliche Ansprüche aus 15.1 das
Amtsgericht Soltau als sachlich und örtlich
vereinbart. |
| |
3. |
gilt
als Gerichtsstand je nach Streitwert oder
sonstiger sachlicher Zuständigkeit das Amtsgericht
Soltau oder das Landgericht Verden örtlich zuständig
für alle Ansprüche gemäße Ziffer
15.1 als vereinbart,
sofern sich die Zuständigkeit nicht bereits in
Ziffer
15.2 ergibt. |
| |
4. |
st die SBB in jedem
Fall berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart. |
| 16. |
Schlussbestimmungen |
| |
|
Sollten einzelne Bestimmungen
dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein bzw. werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Sie sind in diesem
Fall so auszulegen, dass dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe gekommen
wird und rechtlich Bestand hat. |